AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 01.01.2019.

 

§1 Geltungsbereich
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen RheinSieg-Entertainment by Gabriela Jäkel, Am Sonnenhang 27, 53639 Königswinter (RheinSieg-Entertainment), vertreten durch Gabiela Jäkel und dem Besteller (Endverbraucher und Musikhändler) werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgewickelt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bereitgestellten AGB, die vom Besteller für eigene Zwecke auch ausgedruckt werden können.


(2) Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, werden von RheinSieg-Entertainment nicht anerkannt, es sei denn RheinSieg-Entertainment hat ihnen schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Warenbeschreibung und Preisgestaltung im Internet-Katalog sind freibleibend. Ein Kaufvertrag über die vom Besteller ausgewählte Ware kommt erst mit der elektronischen Benachrichtigung über ein Lieferdatum oder mit der Lieferung der Ware selbst zustande. Die elektronische Bestätigung über den Eingang einer Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Eingangsbestätigung und Vertragsannahme können aber in einer elektronischen Mitteilung gemeinsam erfolgen.
(2) Der Vertrag kommt unter dem Vorbehalt zustande, dass die bestellte Ware für RheinSieg-Entertainment auch tatsächlich verfügbar ist. Ist die Ware nicht lieferbar, wird RheinSieg-Entertainment dem Besteller davon elektronisch Mitteilung machen und gegebenenfalls eine andere, inhaltlich vergleichbare Ware zum Kauf anbieten.
(3) Bei offenkundig falschen Angaben des Bestellers zu Name, Adresse, E-Mailadresse, Händlerstatus, Zahlungsverbindung oder anderen für eine Abwicklung der Bestellung relevanten Angaben kann RheinSieg-Entertainment die Bestätigung der Bestellung bzw. die Annahme der derselben verweigern oder ist gegebenenfalls zum Rücktritt berechtigt. Bei Rücktritt durch RheinSieg-Entertainment ist die Ware auf deren Kosten unverzüglich und ungeöffnet an RheinSieg-Entertainment zurück zu senden.
(4) Der Besteller ist verpflichtet, keine Kopien der Ware herzustellen



§ 3 Widerrufs- und Rückgaberecht 
(1) Bestellungen an Endverbraucher innerhalb der EU werden im Sinne des Fernabsatzgesetzes geliefert. Es besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht, gemäß § 3 FernAbsG. Endverbraucher innerhalb der EU sind berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware geschehen, wobei die Frist durch rechtzeitiges Absenden gewahrt ist. 
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei CD-, Video- und DVD-Bestellungen, sofern die gelieferten Datenträger vom Besteller entsiegelt worden sind. Diese werden nur in der Einschweißfolie (wenn vorhanden) bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurückgenommen. Gleiches gilt für nach Kundenspezifikationen gesondert hergestellte Ware oder Ware, die nach ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet ist. 
(3) Bei Bestellungen bis zu einem Warenwert von EURO 40,- hat der Besteller im Falle eines Widerrufs, die erhaltene Ware auf eigene Kosten und in tadellosem Zustand zurückzuschicken. 
(4) Für auf Grund Widerrufs zurückgesandte Ware, die deutliche Gebrauchsspuren aufweist oder eine wesentliche Qualitätsbeeinträchtigung erfahren hat bzw. bei Verlust solcher Ware, behält sich RheinSieg-Entertainment vor, einen angemessenen Betrag für die Wertminderung bzw. den Verlust der Ware zu berechnen. Dieser Betrag kann, z.B. bei vollständiger Beeinträchtigung der Wiederverkäuflichkeit der Ware (durch Benutzung des Bestellers oder durch Transportbeschädigung), mit dem Kaufpreis deckungsgleich sein. 
(5) Der Widerruf ist zu senden an:


RheinSieg-Entertainment
by Gabriela Jäkel
Am Sonnenhang 27
53639 Königswinter 

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§ 4 Lieferung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung durch Versendung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Den üblichen Versandkostenanteil gem. § 7 dieser AGB trägt der Besteller. Leistungsort ist das Auslieferungslager von RheinSieg-Entertainment. Ist der Besteller Händler, geht die Gefahrtragung mit Auslieferung der Ware an den von RheinSieg-Entertainment beauftragten Spediteur auf den Besteller über. Diese Bedingung gilt nicht für Endverbraucher. 

(2) RheinSieg-Entertainment ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen trägt RheinSieg-Entertainment die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
(3) RheinSieg-Entertainment behält sich bei Lieferhindernissen in der Sphäre von RheinSieg-Entertainment oder Lieferhindernissen durch höhere Gewalt oder rechtmäßige Arbeitskämpfe ein Rücktrittsrecht vor. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind bei Rücktritt durch Lieferhindernisse ausgeschlossen.
(4) RheinSieg-Entertainment ist berechtigt, solange vom Besteller nicht ausdrücklich gewünscht, in Form und Qualität gleiche Ware zu liefern, insofern es sich um Serienartikel handelt.
(5) Näheres wird durch die Versandbedingungen (§7) geregelt.



§ 5 Lieferungsüberprüfung auf Vollständigkeit / Beanstandungen
(1) Der Besteller ist angehalten, die Rechnung auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung, Rechnung und Lieferung zu überprüfen. Es besteht die Verpflichtung des Bestellers, Unstimmigkeiten RheinSieg-Entertainment unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Sendung, unter Angabe der Rechnungsnummer mitzuteilen. Bei Unstimmigkeit seitens des Bestellers oder von RheinSieg-Entertainment gegebenenfalls verlangter Rückabwicklung ist der Besteller aufgefordert, die Ware nicht weiter zu öffnen. Anderenfalls trägt der Besteller den dadurch entstehenden Wertverlust.
(2) Der Besteller ist im Falle von Unstimmigkeiten gem. (1) aufgefordert, die Ware ausreichend frankiert an die von RheinSieg-Entertainment genannte Adresse des Lieferscheins bzw. der Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zurückzusenden. Sollte der Besteller die Unstimmigkeit nicht vor Lieferung erkennen, erstattet RheinSieg-Entertainment die Kosten der Rücksendung bzw. Abholung. Schadensersatzansprüche bei Unstimmigkeiten bestehen nicht.
(3) Bei Erhalt der Lieferung ist der Empfänger angehalten, die Sendung auf Vollständigkeit zu überprüfen und das eventuelle Fehlen von Einzelartikeln einer Sendung RheinSieg-Entertainment unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Sendung, mitzuteilen. Der Besteller hat den Anspruch auf porto- und versandkostenfreie Nachlieferung von eventuell fehlenden Einzelartikeln einer Sendung. Dieser Anspruch erlischt nach 7 Tagen. Ein Schadensersatzanspruch bei nicht vollständigen Sendungen besteht nicht. 
(1) Der Besteller ist angehalten, die Rechnung auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung, Rechnung und Lieferung zu überprüfen. Es besteht die Verpflichtung des Bestellers, Unstimmigkeiten RheinSieg-Entertainment unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Sendung, unter Angabe der Rechnungsnummer mitzuteilen. Bei Unstimmigkeit seitens des Bestellers oder von RheinSieg-Entertainment gegebenenfalls verlangter Rückabwicklung ist der Besteller aufgefordert, die Ware nicht weiter zu öffnen. Anderenfalls trägt der Besteller den dadurch entstehenden Wertverlust. 
(2) Der Besteller ist im Falle von Unstimmigkeiten gem. (1) aufgefordert, die Ware ausreichend frankiert an die von RheinSieg-Entertainment genannte Adresse des Lieferscheins bzw. der Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zurückzusenden. Sollte der Besteller die Unstimmigkeit nicht vor Lieferung erkennen, erstattet RheinSieg-Entertainment die Kosten der Rücksendung bzw. Abholung. Schadensersatzansprüche bei Unstimmigkeiten bestehen nicht. 
(3) Bei Erhalt der Lieferung ist der Empfänger angehalten, die Sendung auf Vollständigkeit zu überprüfen und das eventuelle Fehlen von Einzelartikeln einer Sendung RheinSieg-Entertainment unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Sendung, mitzuteilen. Der Besteller hat den Anspruch auf porto- und versandkostenfreie Nachlieferung von eventuell fehlenden Einzelartikeln einer Sendung. Dieser Anspruch erlischt nach 7 Tagen. Ein Schadensersatzanspruch bei nicht vollständigen Sendungen besteht nicht. 
(4) Beanstandungen sind schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an


RheinSieg-Entertainment
by Gabriela Jäkel
Am Sonnenhang 27
53639 Königswinter 

Telefon: 02244 9185200
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§ 6 Preise
(1) Die Preise gelten bis zum Erscheinen des neuen Katalogs von RheinSieg-Entertainment jeweils zum 1.01. eines Jahres. Preisänderungen per Website bleiben RheinSieg-Entertainment vorbehalten. Im Falle einer Preiserhöhung nach Eingang der Bestellung ist der Besteller nicht an die Bestellung gebunden. 

(2) Durch Gewerbeschein nachgewiesene branchenzugehörige Händler erhalten einen Händlerrabatt auf die im Katalog ausgewiesenen Verkaufspreise für Druckerzeugnisse. Darüber hinaus ist eine Partielieferung von Druckerzeugnissen möglich. Für Tonträger und andere Artikel gelten die auf den Bestellscheinen für den Musikhandel ausgewiesenen Festpreise. RheinSieg-Entertainment behält sich vor, die Rabattwürdigkeit zu prüfen und im Einzelfall den Rabatt nicht zu gewähren.
(3) Preisgebundene Druckerzeugnisse können an Händler in Deutschland und Österreich nur geliefert werden, wenn diese sich in schriftlicher Form bei RheinSieg-Entertainment oder Dritten verpflichtet haben, nur die gebundenen Verkaufspreise dem Endabnehmer zu berechnen. Tonträger sind von einer Preisbindung ausgenommen.



§ 7 Versandbedingungen
(1) Für Endverbraucher sind Bestellungen ab 150,00 EURO Warenwert porto- und verpackungskostenfrei bei Lieferungen innerhalb Deutschlands. Ansonsten wird bei Bestellungen ein Versandkostenanteil erhoben, den der Besteller trägt. Wenn schriftlich nicht anders von RheinSieg-Entertainment angezeigt, beträgt der Versandkostenanteil für Deutschland 4,90 EURO pauschal pro Sendung.
(2) Für Händler sind Bestellungen porto- und verpackungskostenfrei bei Lieferungen innerhalb Deutschlands. Darunter wird ein Versandkostenanteil erhoben, den der Besteller trägt. Bei Auslandslieferungen übernimmt der Besteller die Fracht- und Versandkosten.
(3) Sollte der Besteller bereits bei Erhalt der Sendung feststellen, dass die Ware beschädigt ist, so muss dieser dies sofort bei der Post / dem Frachtdienst reklamieren und den Tatbestand aufnehmen lassen. Die Tatbestandsaufnahme muss auch dann veranlasst werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist, und der Schaden an der Ware erst nach dem Auspacken festgestellt wird. RheinSieg-Entertainment ist unverzüglich von dem Schaden Mitteilung zu machen und das Protokoll des Tatbestandes ist zu übersenden. Bei Eingang dieser Unterlagen und Rückgabe der beschädigten Ware erhält der Besteller unverzüglich Ersatz. Im Falle von Mängeln an der Ware, die nicht auf Beschädigungen durch den Transport beruhen, wird bei Rückgabe der Ware nach Wunsch Umtausch oder Gutschrift gewährt. Eine Rückgabe mangelfreier Ware ist nach Ablauf des Widerrufs- und Rückgaberechts (siehe § 3) nicht möglich.
(4) Zusätzlich entstehende Portokosten, die durch fehlerhafte Angaben der Lieferadresse seitens Besteller entstehen, hat dieser zu tragen.



§ 8 Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von RheinSieg-Entertainment.
(2) Der Kaufpreis wird mit Erhalt der Ware fällig und ist mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen zu begleichen. Der Besteller in Deutschland kann den Kaufpreis per Scheck, Lastschriftverfahren oder per Überweisung zahlen. In Ländern außer Deutschland ist eine Zahlung nur durch internationale Postanweisung, per Überweisung oder bar (in EURO) möglich. Der gesamte Rechnungsbetrag wird auf einmal fällig, eine Teilzahlung ist nicht möglich.
(3) Eventuell entstehende Bankspesen gehen stets zu Lasten des Bestellers.
(4) Der Besteller verpflichtet sich, sämtliche zur Zahlung der Bestellung nötigen Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich RheinSieg-Entertainment anzuzeigen.


§ 9 Zahlungsverzug und Insolvenz
(1) Bei Nichtbegleichung des Kaufpreises innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit oder Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung gerät der Besteller in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Der Zinssatz hierfür liegt für Endverbraucher fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach dem Diskontsatzüberleitungsgesetz, für Händler bei acht Prozentpunkten über diesem Basissatz. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
(2) RheinSieg-Entertainment ist bei Zahlungsverzug nach angemessener, aber fruchtloser Fristsetzung zur Zahlung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Die Rückgewährtransportkosten sind in diesem Falle vom Besteller zu tragen.
(3) RheinSieg-Entertainment ist es vorbehalten, säumige Kunden nur noch per Nachnahme oder Vorkasse zu beliefern oder gar nicht zu beliefern.
(4) Stellt sich während der Ausführung der Bestellung heraus, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist bzw. über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, so ist RheinSieg-Entertainment berechtigt, die Bestellung zu stornieren bzw. vom bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten.


§ 10 Datenschutz

(1) RheinSieg-Entertainment erfasst und speichert die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten bei Korrespondenzbeginn. Eine Löschung aus der Kartei ist jederzeit möglich. Auf Anfrage kann Besteller diese Daten bei RheinSieg-Entertainment elektronisch abrufen.
(2) RheinSieg-Entertainment verpflichtet sich, die persönlichen Daten, die ihr vom Besteller überlassen werden, vertraulich zu behandeln und die Privatsphäre aller Personen, die die Website von RheinSieg-Entertainment nutzen, zu schützen. Zum Zwecke einer Bonitätsprüfung ist RheinSieg-Entertainment berechtigt, die gespeicherten Bestellerdaten einem geeigneten, treuhänderisch arbeitenden Unternehmen wie z.B. der SCHUFA zu übermitteln.


§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Osnabrück. Im übrigen gilt dieser Gerichtsstand für das Mahnverfahren. RheinSieg-Entertainment ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
(3) Der Verzicht von RheinSieg-Entertainment, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen davon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

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